Schulausschuss: Verpflichtung der Elternvertreter / innen hier: Frau Patten und Herr Jonas
Die Ausschussvorsitzende übergibt SgBin Frau Bockey das Wort, die daraufhin Frau Julia Patten und Herrn Christian Jonas als gewählte Elternvertreter des Schulausschusses nach § 110 II Nds. Schulgesetz verpflichtet.
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