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öffentlich


Ernennung von Schiedspersonen


Gremium:
Samtgemeinderat
Status:
öffentlich
Nummer:
VL-2024/208
Typ:


Sachverhalt:
 
Die Samtgemeinde muss die Position der Schiedspersonen neu besetzen. Nach dem Aufruf, Personen zu benennen, sind zwei Bewerbungen eingegangen (siehe Anlage):
-       Frau Elke Scharnweber
-       Herr Bernd Arndt
 
Gewählt wird die Schiedsperson für 5 Jahre. Altershöchstgrenzen bestehen in Nds. nicht.
 
§ 3 Nds. Schiedsämtergesetz - Eignung
(1) Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
(3) In das Amt soll nicht berufen werden,
1. wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
2. wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
 
Derzeit übt Hr. Sievers alleinig das Schiedsamt aus. Er ist nach Rücksprache bereit, dies noch 1 - 2 Jahre fortzuführen (Stand November 2023) und in dieser Zeit seine Nachfolger einzuarbeiten. Für eine volle Amtsperiode steht Hr. Sievers nicht mehr zur Verfügung.
 
Es wird vorgeschlagen:
 
Die Aufwandsentschädigungssatzung sagt in § 7 lit. d, es könne Schiedsperson(en) geben, in lit. e sind stellv. Schiedsperson(en) genannt - also beides potentiell in der Mehrzahl. Es wird empfohlen, Hrn. Sievers befristet für 1 Jahr zum Schiedsmann zu benennen und die beiden Bewerber zu seinen Stellvertretern. Nach Ablauf der Zeit wäre das Verhältnis der beiden untereinander zu regeln.

 
Beschlussempfehlung:
 
Hr. Sievers wird befristet für 1 Jahr zum Schiedsmann benannt. Frau Elke Scharnweber und Hr. Bernd Arndt werden zu seinen Stellvertretern benannt. Nach Ablauf des Jahres ist das Verhältnis der beiden Stellvertreter untereinander zu regeln.

 



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Samtgemeinde Elbmarsch
Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht
Tel.: 04176 9099-0
E-Mail: poststelle@sg-elbmarsch.de
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