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öffentlich


Dezentrale Abwasserbeseitigung; Änderung der Gebührensatzung


Gremium:
Samtgemeinderat
Status:
öffentlich
Nummer:
VL-2024/331
Typ:


Sachvortrag:
 
Die Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus dezentralen Grundstücksabwasseranlagen und die Erhebung von Benutzungsgebühren (Grundstücksabwasseranlagen- und -gebührensatzung) vom 19.03.2003 wurde letztmalig mit der 3. Änderungssatzung vom 22.11.2018 geändert.
 
Zu Beginn 2023 wurde die Fäkalschlammabfuhr neu ausgeschrieben. Auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses mit deutlich höheren Abfuhrpreisen ist die Gebührenbedarfsberechnung anzupassen.
 
Gem. § 5 Abs. 1 NKAG (Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz) sind für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen kostendeckende Benutzungsgebühren zu erheben, soweit kein öffentliches Interesse entgegensteht.
 
Die Kosten als Grundlage der Gebührenberechnung werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt. Aufgabe dieser Kostenrechnung ist es, alle bei der betrieblichen Leistungserstellung anfallenden Kosten zu erfassen, möglichst verursachungsgerecht auf die einzelnen Kostenstellen zu verteilen und den Leistungseinheiten zuzurechnen. Sie dient neben der Kalkulation von Gebühren und internen Verrechnungen weiterhin als Informationssystem, um den Leistungsprozess in der Kommunalverwaltung wirtschaftlich, effizient und sparsam zu gestalten.
 
Abfuhrmengen u. - anzahl:
Im Samtgemeindegebiet befinden sich insges.ca. 62 Kleinkläranlagen und 13 geschlossene Sammelgruben inklusive der Campingplätze am Stover Strand, die vom beauftragten Entsorgungsunternehmen angefahren werden können.
Das überwiegende Fäkalschlammaufkommen mit ca. 240 cbm entsteht im Bereich der Campingplätze am Stover Strand. Die restlichen 120 cbm entstehen bei den Kleinkläranlagen und Sammelgruben der Privathaushalte. Die Erfahrungen aus dem Zeitraum 2022 bis 2023 haben gezeigt, dass alleine bei den Campingplätzen jährlich durchschnittlich 30 Abfuhren durchgeführt werden müssen.
 
Kostenansätze:
 
Sämtliche Abfuhrkosten ergeben sich aus dem Angebot des vertraglich beauftragten Entsorgungsunternehmens Sigusch und wurden unverändert in die Kalkulation übernommen. Diese entstehen entweder pauschal je Abfuhr oder werden je Kubikmeter Fäkalschlamm abgerechnet.
Alle Zuschlagssätze wurden grundsätzlich in der Kalkulation vernachlässigt, da sie nur im Einzelfall anfallen und für die Gesamtbetrachtung unerheblich sind.
Die Kalkulationsgrundlage des Personalkostenansatzes ist eine Abfuhrmenge von insg. ca. 720 cbm Fäkalschlamm bei ca. 100 Transportfahrten im Jahr.
Ausnahme bildet der Sonn- und Feiertagszuschlag bei den Campingplätzen. Im Bereich der Campingplätze entsteht das Abwasser überwiegend am Wochenende und in der Urlaubssaison von Juni bis September. Aufgrund der begrenzten Kapazität der Sammelgruben und der Vielzahl von Besuchern (Tendenz steigend) ist eine Verlegung der Entleerung auf normale Werktage oftmals unmöglich, da ansonsten eine Überstauung der Anlage zu erwarten wäre. Daher wurden 5 Abfuhren an Sonn- und Feiertagen entsprechend in der Kalkulation berücksichtigt.
 
Die unterschiedlichen Reinigungskosten entstehen dadurch, dass die Belastungswerte von Fäkalschlämmen aus 3-Kammer-Absetzgruben gegenüber den abflusslosen Sammelgruben deutlich höher sind.
Der Aufwand für die Reinigung des Klärschlamms ist bei Klärgruben in Privathaushalten mindestens um das 3fache höher als bei Sammelgruben. Daher wird die interne Verrechnung für die Reinigung für
-           Sammelgruben bei der tatsächlichen Abwassergebühr von jetzt aktuell 3,35 Euro/m³ und für
-           Fäkalschlamm das 3fache = 10,05 Euro/m³
als Kalkulationsgrundlage in Ansatz gebracht.
 
Personalkostenansatz:
 
Für das Haushaltsjahr 2024 ergeben sich für das Produkt 537100 "Fäkalienabfuhr" Personalaufwendungen i.H.v. 13.800,00 €.
Diese können durch die zu erfolgende Rechnungserstellung und die regelmäßige Auftragsvergabe an den Entsorgungsunternehmer in unmittelbaren Zusammenhang gebracht werden und müssen durch entsprechende Einnahmen gedeckt sein. Diese Personalgemeinkosten wurden mit einem Verteilerschlüssel (siehe Kalkulation) auf die Abfuhren und Fäkalschlammmengen aufgeteilt und in der Kalkulation berücksichtigt.
 
 
 
Als Grund für die gestiegenen Personalkosten können die hohen Tarifabschlüssen der vergangenen Jahre (ab 2018) mit min. +15% zzgl. der Sonderzahlungen angeführt werden. Diese Tarifanpassungen wurden seit 2018 nicht mit auf die Gebühren umgelegt, müssen jedoch mit Vorlage der neuen Gebührensatzung berücksichtigt werden.
 
Seit der letzten Gebührenanpassung in 2018 sind die Fallzahlen in den Abfuhren und somit auch das zu entsorgende Abwasser gesunken und in der aktuellen Kalkulation berücksichtigt.
Durch die sinkende Anzahl der zu bearbeitenden Vorgänge kann über eine Anpassung bzw. Reduzierung der Stellenanteile nachgedacht werden. Zurzeit ist eine Vollzeitstelle mit 0,20 Stellenanteilen für die Fäkalabfuhr und 0,80 Stellenanteilen in der Abwasserbeseitigung im Haushalt beschlossen.
 
Laut der aktuellen Stellenbewertung aus Juni 2023 kann für die Fäkalabfuhr zukünftig mit 10% (0,10 Stellenanteile) geplant werden. Diese Stellenanteile werden als auskömmlich erachtet, setzen aber voraus, dass sich die Fallzahlen zu heute nicht steigern.
Mit der noch zu beschließende Anpassung des Stellenplans können die angesetzten Personalkosten halbiert und der Gebührensatz reduziert werden.
 

 
Beschluss:
 
Der Samtgemeinderat beschließt, die anliegende 4. Änderungssatzung zur Grundstücksabwasseranlagen- und Gebührensatzung mit beiliegender Gebührenkalkulation.
Bei der Berechnung ist die Fallzahl im Verhältnis zur Personalkapazität berücksichtig. Die Grundlage der Berechnung der Personalkostenanteile ist ein Stellenanteil von 0,20
 
Als Gebühren werden ab dem Inkrafttreten der Änderungssatzung wie folgt festgesetzt:
 
a)    Grundstücksabwasseranlagen je Entleerung
 
  • An- u. Abfahrt (pauschal)
233,70 €
  • Kosten fürs Absaugen und Einleiten (je cbm)
30,78 €
  • Zuschlag Abfuhr Sonn- und Feiertage und Nachtzuschläge nach 20 Uhr (je cbm)
 
11,78 €
  • Fäkalschlammreinigung (je cbm)
  21,55 €
  • Zuschlag Schlauchmenge über 50 m (pauschal)
293,20 €
  • Zuschlag erhöhter Reinigungsaufwand durch festgesetzte Schlammrückstände (pauschal)
 
26,18 €
 
 
                       
b)    Abflusslose Sammelgruben je Entleerung
 
  • An- u. Abfahrt (pauschal)
233,70 €
  • Kosten fürs Absaugen und Einleiten (je cbm)
30,78 €
  • Zuschlag Abfuhr Sonn- und Feiertage und Nachtzuschläge nach 20 Uhr (je cbm)
 
11,78 €
  • Fäkalschlammreinigung (je cbm)
  14,85 €
  • Zuschlag Schlauchmenge über 50 m (pauschal)
293,20 €
  • Zuschlag erhöhter Reinigungsaufwand durch festgesetzte Schlammrückstände (pauschal)
 
26,18 €
 
 
 

 



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Samtgemeinde Elbmarsch
Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht
Tel.: 04176 9099-0
E-Mail: poststelle@sg-elbmarsch.de
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