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öffentlich


Mannschaftstransportfahrzeuge der Feuerwehren



Sachvortrag:
 
Protokollauszug:
"Der stellvertretende OrtsBM Herr Schlicht von der FF Olderhausen weist auf einen Missstand zwischen Förderverein und Samtgemeinde hin. Hierbei geht es um das vom Förderverein angeschaffte Mannschaftstransportfahrzeug (MTF), welches nicht an die Samtgemeinde übertragen ist. Nach einer kurzen Diskussion unter den anwesenden Ausschussmitgliedern und Zuhörern, schlägt Rh Qualmann vor, die Übertragung von Fahrzeugen an die Samtgemeinde Elbmarsch, welche durch die Fördervereine beschafft wurden in der nächsten Sitzung als Tagesordnungspunkt aufzunehmen." Protokoll FSKS-Ausschuss am 12.10.2023
 
Ist Stand:
Alle Fahrzeuge sind bereits im Bestand/Eigentum der Samtgemeindeverwaltung, dies führt zu einer Steuerersparnis und einer gebündelten Versicherungsanmeldung für Sonderfahrzeuge.
Von SG beschaffte MTF:
-       Marschacht
-       Tespe
-       Hunden (derzeit in der Ausschreibung)
-       Drennhausen/Elbstorf (derzeit in der Ausschreibung)
-       Bütlingen (derzeit in der Ausschreibung)
 
Nicht von SG beschaffte MTF (Zuschuss*):
 
-       Avendorf
-       Bütlingen
-       Drage
-       Hunden
-       Oldershausen
-       Schwinde/Stove
 
*Diese Wehren erhalten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500,00€ für die Unterhaltung des MTF´s zum 01.04.
 
Protokoll:
 
Ausschussvorsitzende Schoth nimmt Bezug auf die letzte Sitzung und das vorherrschende Ungleichgewicht und stellt die Sitzungsvorlage mit Beschlussempfehlung vor.
Hierzu ergreift Rh Meyer das Wort und plädiert dafür, dass alle Fahrzeuge denselben Status erhalten sollen, da schließlich die gleiche Leistung erbracht wird und schon ein Reifensatz mittlerweile die Zuschusshöhe von 500 € weit überträfe. Zusätzlich begrüßt er die Übernahme der Gesamtkosten durch die SG.
Rh Krafft ergänzt, dass anstehende Reparaturen auch zügig durchgeführt werden sollen. Es herrscht einvernehmlich der Wunsch danach die Gesamtkosten von der Samtgemeinde übernehmen zu lassen und die bestehende Richtlinie hierzu entsprechend anzupassen und für den SGA am 07.03. vorzubereiten.
ESGR Abeska fügt hinzu, dass man zeitgleich die Empfehlung an den Samtgemeinderat für die Ausgabe überplanmäßiger Finanzmittel aufnehmen solle.
Fraglich findet Rh Qualmann, wie mit dem Avendorfer Boot verfahren werden soll oder ob dieses zunächst unberücksichtigt bleiben sollte. GemBm Block hält die Gleichsetzung des Bootes für absolut erforderlich.
Abschließend wird einvernehmlich im Gremium darüber abgestimmt und somit dem Samtgemeindeausschuss empfohlen, dass die veraltete Richtlinie durch den Samtgemeinderat außer Kraft gesetzt werden solle und zukünftig alle MTF´s und das Boot Avendorf vollumfänglich von der Samtgemeinde unterhalten werden und dem Samtgemeinderat hierfür empfohlen wird, die überplanmäßigen Finanzmittel bereitzustellen.

Beschlussempfehlung:
 
Die einschlägige Richtlinie für Instandsetzungsarbeiten stammt aus dem Jahre 2003 und ist als Anlage beigefügt.
 
Im Rahmen eines gerechten Lastenausgleichs ist darüber zu entscheiden, ob ein bedarfsgerechter Zuschuss angepasst werden soll oder ob die Samtgemeindeverwaltung die Gesamtkosten für die Unterhaltung aller Fahrzeuge übernimmt.
 
Beschlussfassung:
 
Abschließend wird einvernehmlich im Gremium darüber abgestimmt und somit dem Samtgemeindeausschuss empfohlen, dass die veraltete Richtlinie durch den Samtgemeinderat außer Kraft gesetzt werden solle und zukünftig alle MTF´s und das Boot Avendorf vollumfänglich von der Samtgemeinde unterhalten werden und dem Samtgemeinderat hierfür empfohlen wird, die überplanmäßigen Finanzmittel bereitzustellen.
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 

 


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Samtgemeinde Elbmarsch
Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht
Tel.: 04176 9099-0
E-Mail: poststelle@sg-elbmarsch.de
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