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öffentlich


Haushaltssatzung 2024 inkl. Haushaltsplan



Sachvortrag:
 
Zum 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2024 haben sich nach den Beratungen in den Fachausschüssen und aufgrund neuer Erkenntnisse noch Veränderungen ergeben. Diese können der anliegenden Übersicht entnommen werden.
 
Das Jahresergebnis im Ergebnishaushalt verschlechtert sich gegenüber dem 1. Entwurf um 511.000 € von +204.100 € auf nunmehr -306.900 €. Der genannte Fehlbetrag kann nur durch Rücklagen ausgeglichen und so mittels Ausgleichsfiktion der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich erreicht werden.
 
Die Finanzmittelveränderung im Finanzhaushalt reduziert sich um 538.600 € und beläuft sich nunmehr auf 232.100 €. Eine Kreditaufnahme ist somit in 2024 weiterhin nicht notwendig. In der mittelfristigen Finanzplanung sind entsprechende Kreditaufnahmen für 2025ff. jedoch notwendig. In 2026 ist der maximal zulässige Betrag berücksichtigt. Der verbleibende Fehlbetrag von derzeit 196.900 € geht zu Lasten der liquiden Mittel.
 
Die Kreditermächtigung (§ 2 Haushaltssatzung), die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen (§ 3), die Höhe des maximal zulässigen Betrages für Liquiditätskredite (§ 4) sowie die Angaben zu den Steuersätzen (§ 5) und sonstigen Vorschriften (§ 6) unterliegen keiner Änderung.
 
 
Protokoll:
 
Einleitend stellt Herr Heins die bis zur Einladung erfolgten Änderungen anhand der übermittelten Übersicht dar.
 
Zum Elbmobil erklärt Rh Eckermann, dass die SPD trotz der aktuell ungewissen Zukunft des Projektes eine Fortsetzung begrüße und alle Möglichkeiten hierfür ausgeschöpft werden sollen. SGBin Bockey berichtet, dass es weitere Gespräche mit der Stadt Winsen und dem Landkreis gebe und die Bedeutung des Elbmobils allen in der Samtgemeindeverwaltung bekannt sei. Rh Stoffregen sieht ebenfalls die Notwendigkeit des Angebotes und verweist auf die steigenden Fahrgastzahlen. Weitere Gespräche mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des Angebotes werden daher ausdrücklich begrüßt.
 
Rh Hafke verweist auf den gestellten Antrag zu einer aufsuchenden Jugendarbeit, welcher leider erst später behandelt werden soll. Er wünscht sich daher einen Platzhalter mit einem Anteil von 0,3 - 0,4 Stellen im Stellenplan, um dann ohne einen eventuellen Nachtrag handlungsfähig zu sein. SGBin Bockey gibt zu bedenken, dass man parallele Strukturen schaffen würde, da dies eine Landkreis-Aufgabe sei und die Zusammenarbeit mit der RESO-Fabrik soweit gut läuft. Frau Menke als Mitarbeiterin habe dies in einem Gespräch ebenfalls bestätigt. Sie plädiert dafür, einen Bedarf und eine generelle Aufstellung der Jugendarbeit erst nach dem Umzug in das neue Deichhaus zu thematisieren. Der ESGR Abeska erläutert, dass lediglich kw- und ku-Vermerke im Stellenplan zulässig wären und Platzhalter dort nicht vorgesehen sind. Frau Weinhold bietet an, dass man in den Erläuterungen der Haushaltstabelle einen Verweis auf noch ausstehende Behandlung aufnehmen könnte. Dies findet allgemeine Zustimmung.
 
Frau Weinhold berichtet dann von Änderungen, die erst nach dem Versand der Einladung bekannt geworden sind. Eine Übersicht ist dem Protokoll beigefügt. Es werden nun in allen Jahren Fehlbeträge ausgewiesen, so dass der geforderte Haushaltsausgleich nur durch die Inanspruchnahme der Rücklagen erreicht werden kann. Diese werden sich nach derzeitigem Planungsstand bis 2027 um 2 Mio. € reduzieren. Die Entwicklung ist auf Dauer nicht tragfähig. Für 2024 sieht der Entwurf keine Kreditaufnahme vor und man könne ggf. auslaufende Kredite der KfW ablösen. Neuaufnahmen sind jedoch ab 2025 erforderlich und führen zu einem weiteren Anstieg der Verschuldung.
 
Frau Weinhold führt zum Sicherheitsumbau kurz aus, dass vermehrt Situationen aufgetreten sind, in denen Mitarbeiterinnen verbal angegangen wurden. Für den Kassenbereich habe man bereits Maßnahmen geplant, jedoch seien für die Sicherheit des gesamten Rathauses weitere erforderlich. Hierzu zählt zum Beispiel die Möglichkeit einzelne Bereiche separat abzuriegeln. Ein Austausch mit der Polizei ist ebenso geplant.
 
Die Vergabe für einen externen Feuerwehrbedarfsplan wird von Rh Stoffregen als überfällig begrüßt. Es besteht Einigkeit, dass der Ansatz mit einem Sperrvermerk versehen werden soll und erst nach Beratung im Fachausschuss in Anspruch genommen werden darf.
 
SGBin Bockey erklärt zum Ansatz für die Feuerwehrfahrzeuge, dass man hier Beträge schieben könne. Aus dem 2024er Ansatz werden je 450.000 € erst in 2025 bzw. 2026 fällig. Zur Vergabe wird dann jedoch eine Verpflichtungsermächtigung benötigt. Es herrscht Einigkeit, dass so verfahren werden soll.
 
Auf Nachfrage von Rh Eckermann zum Feuerwehrgerätehaus Drage erklärt SGBin Bockey, dass dies sicher auch abhängig vom Bedarfsplan sei, welcher Erkenntnisse für eine mögliche Arbeitsgruppe zur Priorisierung der Maßnahmen liefern werde. Nach kurzer Diskussion wird darüber abgestimmt, aus dem 2024er Ansatz 100.000 € ins Folgejahr zu verschieben und eine Verpflichtungsermächtigung für Planungskosten in Höhe der 100.000 € aufzunehmen. So könnten mögliche Planungskosten insgesamt vergeben werden.
 
Ergebnis:
 
Ja-Stimmen:
3
Nein-Stimmen:
1
Enthaltung:
2
Anwesende Mitglieder:
6
 
 
Rh Stoffregen erkundigt sich, ob Mittel für eventuelle Reparaturen an der Grundschule Marschacht vorgesehen sind. Dies wird von SGBin Bockey bejaht.
 
Rh Eckermann verweist auf die personelle Situation an der Grundschule Drennhausen. Hier sieht er Handlungsbedarf in Form einer zusätzlichen pädagogischen Kraft, welche seitens der SPD/ FDP-Fraktion gewünscht wird. Der Vorsitzende Rh Christiansen regt an, dies - analog zur aufsuchenden Jugendarbeit - in der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu erörtern. SGBin Bockey erklärt, dass die Personalhoheit für den Schulbetrieb nicht der Samtgemeinde obliegt und man in einer ehrlichen Diskussion die gesamte Zukunft der Schullandschaft ergebnisoffen diskutieren müsse.
 
Da keine weiteren Wortmeldungen zu verzeichnen sind, lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag inklusive der behandelten Änderungen abstimmen.

 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
4
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
2
Anwesende Mitglieder:
6
 
Der vorliegende Haushaltsplan inkl. Haushaltssatzung 2024 wird dem Samtgemeinderat unter Berücksichtigung der zuvor behandelten Änderungen zur Beschlussfassung empfohlen.

 



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Samtgemeinde Elbmarsch
Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht
Tel.: 04176 9099-0
E-Mail: poststelle@sg-elbmarsch.de
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