Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis - Beendigung der kommissarischen Wahrnehmung; hier: 2. stellv. Ortsbrandmeister der Ortswehr Drennhausen/Elbstorf
Gremium:
Samtgemeinderat
Status:
öffentlich
Nummer:
VL-2024/358
Typ:
Sachvortrag:
Aufgrund noch durchzuführender Lehrgänge wurde nach erfolgter Vorschlagswahl zum 2. Stellv. Ortsbrandmeister Herr Marco Peters zunächst mit Wirkung des 22.09.2021 zur kommissarischen Wahrnehmung dieser Funktion beauftragt, spätestens bis zum 21.09.2023.
Da Herr Peters alle erforderlichen Lehrgänge wahrgenommen hat, kann er rückwirkend zum 22.09.2023 zum 2. stellv. Ortsbrandmeister der Ortswehr Drennhausen/Elbstorf in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden.
Beschluss (einstimmig):
Der Samtgemeindeausschuss empfiehlt dem Rat der Samtgemeinde Elbmarsch Herrn Marco Peters zum 2. stellv. Ortsbrandmeister der Ortswehr Drennhausen/Elbstorf rückwirkend zum 22.09.2023 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
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