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öffentlich


Entschädigung der Wahlehrenämter bei der Europawahl am 09.06.2024



Sachvortrag:
 
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 der Europawahlordnung (EuWO) kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden.
Innerhalb der Wahlorganisation stellt grundsätzlich eine der größten Herausforderungen dar, für ausreichend und zuverlässige Helferinnen und Helfer zur Abwicklung der Wahlen in den Wahllokalen zu sorgen und diese für das Ehrenamt zu gewinnen. Ebenfalls wird festgestellt, dass es seit Jahren nahezu unmöglich ist, die Wahllokale ohne entsprechende Anreize vollständig zu besetzen. Aus diesem Grund wird der Anlage entsprechend eine erhöhte Entschädigung für die Wahl im nächsten Jahr bevorzugt, um zumindest einen kleinen Ausgleich für die insgesamt geleisteten Stunden in Aussicht stellen zu können. 

Beschluss (einstimmig):
 
Der Rat der Samtgemeinde Elbmarsch beschließt die Entschädigungen für die Wahlehrenämter bei der Europawahl 2024 auf die in der Anlage genannte Höhe aufzustocken.

 



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Samtgemeinde Elbmarsch
Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht
Tel.: 04176 9099-0
E-Mail: poststelle@sg-elbmarsch.de
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